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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Anbieter und Verantwortlicher:

Stresspoint
Henry Bucko
Fusterstrasse 16
9445 Rebstein
Switzerland

E-Mail-Adresse des Anbieters: info@stresspoint.ch

Heartastic ist geistiges Eigentum der Firma Stresspoint und eine entsprechende Produktbezeichnung.

Sämtliche Inhalte der AGB, Datenschutzbestimmungen und Cookierichtlinien beziehen sich somit auf die Firma Stresspoint.

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Stresspoint und seinen Klienten. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Die AGB bilden bei Vertragsabschluss einen integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Als Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt die Auftragserteilung an Stresspoint. Der Auftragsumfang sowie die entsprechenden Kosten sind der Website von Stresspoint (www.stresspoint.ch) zu entnehmen und werden mit jedem Klienten vor Vertragsschluss definiert (vgl. auch Ziff. VIII. nachfolgend). Von den AGB abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden. 

 

2. Versicherungsschutz

Der Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen im Rahmen des mit Stresspoint vereinbarten Vertragsverhältnisses. Für allfällige, von einem Klienten verursachte Schäden, kommt dieser selbst auf. Beim Leistungsangebot von Stresspoint handelt es sich nicht um eine Psychotherapie oder ärztliche Leistung und kann eine solche nicht ersetzen. Die Teilnahme am Angebot von Stresspoint setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Stresspoint gewährleistet im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen keinerlei Versicherungsschutz für die Klienten. Die Versicherung ist folglich Sache des Klienten. Sämtliche Informationen und Dienstleistungen von Stresspont ersetzen zu keinem Zeitpunkt eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.

 

3. Haftungsausschluss

Die im Rahmen der Angebots von Stresspoint erteilten Informationen und Ratschläge werden vorab sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Stresspoint handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Jegliche Haftung für die im Rahmen des Angebots von Stresspoint erteilten Informationen und Ratschläge wird (soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen) wegbedungen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten. Stresspoint erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der abgegebenen Informationen und Ratschläge. 

 

4. Urheberrecht

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt. 

 

Das Urheberrecht an sämtlichen Coachingkonzepten und ausgehändigten Unterlagen liegt allein  bei Stresspoint. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Stresspoint ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt. Die dem Klienten von Stresspoint ausgehändigten Unterlagen sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit an den Klienten ausgehändigte Unterlagen nicht von Stresspoint erstellt wurden, sind die Urheberrechte Dritter zu beachten. Unterlagen Dritter werden als solche gekennzeichnet. Sollte der Klient auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, hat er dies Stresspoint mitzuteilen. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung werden die entsprechenden Inhalte umgehend entfernt.


 

5. Vertraulichkeit / Datenschutz

Stresspoint verpflichtet sich, über die vereinbarten Leistungen und ausgetauschten Informationen zwischen Stresspoint und dem Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Stresspoint, die im Rahmen der Tätigkeit für den Klienten überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen die Einsichtnahme Dritter zu schützen. Die Verantwortung für den Schutz der erfassten Herzratenvariabilitätsmessungsdaten liegt bei der Partnerfirma Autonom Health. Die entsprechenden Datenschutzrichtlinien können unter www.autonomhealth.com eingesehen werden und bilden ebenfalls einen integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Stresspoint und dem Klienten.

 

6. Mitwirkungspflicht des Klienten

Sämtliche erteilten Informationen und Ratschläge von Stresspoint erfolgen auf Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Diese beruhen auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess bei welchem Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach, also Stresspoint, steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützer bei. Entscheidungen und Veränderungen werden vom Klienten getroffen und geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen. Dies gilt für sämtliche von Stresspoint angebotenen Dienstleistungen. 

 

7. Rücktrittsbedingungen / Annullationskosten

Vereinbarte Coachingsitzungen sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch. Zeit und Ort des Coachings werden von den Vertragsparteien einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich, zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Eine kostenfreie Absage der Coachingsitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.

 

Absagen von halb-, ganz- oder mehrtägigen Veranstaltungen (Workshops, Seminare, Vorträge, andere Dienstleistungen) sind bis 10 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung kostenlos. Bei Absagen innerhalb von 1 bis 9 Arbeitstagen vor Beginn der Veranstaltung werden 50 % des Auftragsvolumens (gemäss Offerte) in Rechnung gestellt. Bei Absagen nach Beginn der Veranstaltung wird der Gesamtbetrag verrechnet.

 

Bei Ausfällen von Beratungsdienstleistungen von Stresspoint infolge von Krankheit, zu geringer Teilnehmerzahl sowie von Stresspoint nicht zu vertretenden Umständen wie höherer Gewalt, besteht kein Anspruch auf Durchführung. Nach Möglichkeit wird ein Alternativtermin angeboten. Für sonstige Schäden und Kosten des Klienten (inklusive Verdienstausfall, entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art) übernimmt Stresspoint keinerlei Haftung.

 

8. Auftragsumfang und Konditionen

Der Auftragsumfang sowie die detaillierten Ziele werden in einer separaten Vereinbarung festgehalten. Zu Beginn eines Prozesses klärt Stresspoint zusammen mit dem Klienten (sowie allfälligen weiteren Auftraggebern oder Vorgesetzten) die jeweiligen Erwartungen an das Coaching. Der Stundenansatz beträgt zwischen CHF 150.00 und CHF 250.00. Die Höhe der Stundensätze hängt im Wesentlichen von der Art des Coachings, der Funktion des Klienten sowie der Branche ab. Der jeweils geltende Stundenansatz wird separat in der Vereinbarung festgehalten. Die Tagesansätze für Workshops, Seminare, Vorträge und Schulungen variieren zwischen CHF 1’500.00 und CHF 2’500.00, sind abhängig von der Dienstleistung und dem Gesamtvolumen des Auftrags und dauern von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Für Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienstleistungen wird vorgängig eine verbindliche Offerte (inkl. Vor- und Nachbearbeitung) erstellt.

 

Für Sitzungen ausserhalb von Aarau und der Stadt Zürich wird die Reisezeit zu einem Stundensatz von CHF 120.00 verrechnet. Für Zugfahrten wird eine Fahrt mit der 2. Klasse verrechnet. Die Wegentschädigung für Autofahrten beträgt CHF 0.70 pro km (Hin- und Rückfahrt). Auslagen wie Raummieten, spezielle Arbeitsinstrumente und andere Fremdkosten werden vorgängig mit den Klienten abgesprochen und separat in Rechnung gestellt. 

 

Stresspoint erstellt Rechnungen im Normalfall per Monatsende bzw. nach erfolgter Dienstleistung. Diese sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen. Coaching-Packages und/oder Pauschalangebote sind innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des Coachings bzw. des Pauschalangebotes zur Zahlung fällig.

 

9. Abgrenzung zur Psychotherapie / Arztkonsultation

Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von derjenigen von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. 

Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert; sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht, alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht. Der Coachingprozess und die Empfehlungen von Stressoint, insbesondere die Durchführung und Auswertung der Herzratenvariabilitätsmessung, sind kein Ersatz für eine Arztkonsultation. Es liegt in der Verantwortung des Klienten, gegebenenfalls einen Arzt zu konsultieren.

 

10. Online Shop

Mietdauer des EKG-Gerätes: Die Käuferschaft hat vom Moment des Erhaltes des Gerätes bis zu dessen Rückversand 5 Tage (inkl. Wochenenden) Zeit, um das Gerät in einem einwandfreien Zustand zurückzuschicken. Vom Tag des Versandes werden ein bis zwei Arbeitstag für den Postversand dazugerechnet, sodass der Käuferschaft vom Moment des Erhaltes des Gerätes bis zur erfolgten Zustellung bei Stresspoint maximal 7 Tage (inkl. Wochenende) zur Verfügung stehen. Wird das Gerät nicht fristgerecht retourniert, wird pro angebrochene neue Woche (jeweils 7 Tage) eine Wochengebühr von 30.- CHF erhoben.

 

Sorgfaltspflicht über das EKG-Gerät: Die Käuferschaft ist verpflichtet, das EKG-Gerät in einem einwandfreien und funktionierenden Zustand zu retournieren. Insbesondere durch wasserbedingte oder andere unsachgemässe Behandlung bzw. Beschädigung, müssen die vollen Kosten für die Anschaffung eines neuen Gerätes von der Käuferschaft getragen werden. Ebenfalls müssen die Neuanschaffungskosten getragen werden, wenn das Gerät verloren geht oder gestohlen wird. Dies gilt sowohl für den Postweg bzw. Rückversand, als auch den Verlust während des Gebrauches des Mietgerätes. Die Neuanschaffungskosten inklusive der damit entstandenen Mehrkosten betragen 490.- CHF.

 

Bedingungen Weiterempfehlung: Um 10% Preisreduktion im Rahmen der Weiterempfehlung auf den Rechnungsbetrag zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: der neu vermittelte Kunde bzw. die neu vermittelte Kundin muss innerhalb vom 3 Monaten eines der drei HRV Pakete (BASIC, PREMIUM, EXCLUSIVE) erworben habe. Die Vermittlungsfrist von 3 Monaten beginnt mit dem Bestelldatum der Vermittlers bzw. der Vermittlerin. Die 10% Preisreduktion wird rückwirkend gutgeschrieben.

 

Bedingung Testangebot für Firmen: Um im Rahmen des Testangebotes für Firmen, 50% Preisreduktion auf das privat getestete HRV Paket zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: innerhalb von 6 Monaten müssen mindestens 3 Personen aus dem Betrieb der Testperson eine HRV Messung (BASIC, PREMIUM, EXCLUSIVE) durchgeführt haben. Die Frist von 6 Monaten beginnt mit dem Bestelldatum der Testperson. Die 50% Preisreduktion wird rückwirkend gutgeschrieben.


 

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages, einer Beilage des Vertrages oder der vorliegenden AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

 

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Stresspoint und dem Klienten ist schweizerisches Recht anwendbar. Die Parteien vereinbaren St. Gallen als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem, zwischen Stresspoint und dem Klienten, begründeten Vertragsverhältnis.


 

Rebstein, März 2024

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